Berufsdermatologie

In vielen Berufen herrschen Arbeitsbedingungen, welche zu Haut- und Schleimhautschäden führen können. In den meisten Fällen handelt es sich um reizende und giftige Substanzen. Wesentlich seltener führen Allergene zu Erkrankungen. Bei der Anamnese ist ein guter Spürsinn des Arztes, welcher auf Erfahrung und Wissen beruht, von entscheidender Bedeutung. Bei entsprechendem Verdacht leiten wir ein sog. Hautarztverfahren ein, welches dem Entstehen einer Berufskrankheit entgegenwirken soll. Zur Anerkennung einer Berufskrankheit wurde in Deutschland auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches SGB VII die Berufskrankheitenverordnung (BeKV) erlassen. Die wichtigsten berufsdermatologischen Erkrankungen sind hier unter §5101 und §5102 aufgeführt. Die häufigste dermatologische Berufskrankheit ist das Handekzem. Dieses kann atopisch, kumulativ-toxisch oder kontaktallergisch sein. Die Ursache des Handekzems spielt bei der Anerkennung als Berufskrankheit eine entscheidende Rolle. Wegweisend ist dabei auch eine Verschlechterung oder ein Wiederaufflammen durch die berufliche Tätigkeit bzw. eine Besserung im Urlaub.

Wir führen neben der allergologischen Diagnostik(siehe Kapitel Allergologie) zusätzlich physikalische Hauttestungen sowie immunologische und mikrobiologische Untersuchungen durch. Bei speziellen allergologischen Fragestellungen werden Patienten neben der Anwendung bereits standardisierter Epikutantestungsreihen der Deutschen Kontaktallergie Gruppe (DKG) mit so genannten Berufseigensubstanzen auf mögliche beruflich bedingte Kontaktallergien getestet.

Um eine optimale Therapie auch mit neuesten Methoden zu ermöglichen und Veränderungen beim Hautschutz am Arbeitsplatz bewirken zu können, arbeiten wir eng mit den zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen zusammen.

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